Teilnahmebedinungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen im Wald erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.

 

Wichtige Hinweise zu körperlichen Voraussetzungen, Kleidung und Ausrüstung.

Leichte Kondition, aber keine Vorkenntnisse erforderlich

Wir gehen langsam auf Wanderpfaden die wir teilweise verlassen, legen dabei eine Strecke von ca. 2-4 km zurück und bauen dabei Gehpausen und Übungen ein. 

 

Waldbaden findet auch bei leichtem Regen, Nebel und nasser Erde statt.

Bitte dem Wetter angepasste, ggf. warme bzw. Regen-/Kleidung und festes Schuhwerk tragen.

Lange Beinkleidung ist im Wald empfehlenswert.

Je nach Witterung bitte auf Regen-, Sonnen-, oder Insektenschutz achten.

Bringen Sie sich etwas zu trinken mit. An kalten Tagen ist ein warmes Getränk empfehlenswert. 

Keine Zigaretten oder Feuer im Wald! Handys bitte lautlos/ausschalten oder zuhause lassen.

Haustiere/Hunde aus Rücksicht auf alle Beteiligten bitte auch zuhause lassen.

 

 

Haftungsausschluss

Aus Sicherheitsgründen entfallen alle Veranstaltungen im Wald bei Gewitter, Sturm und Starkregen.

Für waldtypische Gefahren (Umstürzende Bäume/herabfallende Äste, Umknicken/Stürze Abrutschen/Einklemmen, Insektenstiche etc.) kann keine Haftung übernommen werden.

Der Aufenthalt in der Nähe des Einsatzortes von Waldarbeitern und Maschinen ist zu vermeiden. Warnschilder und Absperrungen sind zu beachten.
 

1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die TeilnehmerIn erklärt durch die Anmeldung, dass sein/ihr gesundheitlicher Zustand die Teilnahme am Waldbad erlaubt. Die möglichen Gefahren eines Aufenthalt im Wald sind bekannt. 

2. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich die Kursleitung über etwaige gesundheitliche Probleme und eventuellen Allergien vorab zu unterrichten. Eventuell benötigte Notfallmedikamente sind mitzuführen. 

3. Der/die TeilnehmerIn wird keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen, die durch die Teilnahme am Waldbad entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen. 

4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Ausrüstung, Zubehör, Bekleidungsstücke und Wertgegenstände der TeilnehmerIn. 

5. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jedweder Art an. 


 

Umgang mit der Natur/Sonstige Verhaltensregeln

Während der Veranstaltung bewegen wir uns in der Natur. Hierbei steht der respektvolle Umgang mit allen Lebewesen des Waldes an oberster Stelle. Wir sind Gäste im Wald. 

Alle Teilnehmer/innen der Veranstaltung haben sich so zu verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird und Pflanzen und Tiere nicht mutwillig beschädigt oder gestört werden. Abfall darf nicht im Wald verbleiben. 

Die Anweisungen des Kursleiters sind zu befolgen.

Die Teilnahme an Veranstaltungen im Wald erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Auch für Sachschäden wird keine Haftung übernommen. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Leistungsumfang
Die Leistungen des Veranstalters (Benjamin Schlusche) umfassen die in der Aus-/Beschreibung angegebenen Veranstaltungsinhalte. Ihre Anreise/Verpflegung/Unterkunft organisieren Sie selbst, wenn nichts anderes ausdrücklich angegeben.

2. Abschluss des Vertrags
2.1.Mit Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt via Anmeldeformular übers Internet oder per Email an [email protected]. Mit der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande.
2.2. Jede/r Teilnehmer/in haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.

2.3. Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

 

3. Rücktritt und Widerruf durch den Veranstaltungsteilnehmer
3.1 Sie können jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

3.2 Die Veranstalterin macht von der Möglichkeit Gebrauch einen pauschalierten Entschädigungsanspruch nach § 651 i (3) BGB zu erheben.
Diese lauten wie folgt:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Veranstaltungspreises
bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Veranstaltungspreises

bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises

ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung fällt der volle Veranstaltungspreis an.

 

3.3. Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt und an dem Seminar teilnimmt. Die Veranstalterin kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den Anforderungen des Seminars nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag zu kündigen:

 

4.1 Bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Sie erhalten den eingezahlten Veranstaltungspreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche von Ihrer Seite sind ausgeschlossen.
4.2 Wenn der Veranstalter vor Beginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung des Seminares befürchten lassen, erhalten.
4.3 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Seminars ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
4.4 Wenn höhere Umstände (Sturm/Starkwetterereignisse/Unzugänglichkeit des Orts, Erkrankung des Veranstalters, Verordnungen) dazu führen, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, erfolgt sofortige Information der Teilnehmer.

5. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Veranstalterin ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch der/des Teilnehmenden auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

 
6. Haftung des Veranstalters
6.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung nach Ausschreibung.
6.2. Eine Haftung für Schäden, die jenseits der Leistungserbringung liegen, übernimmt der Veranstalter ausdrücklich nicht. Mit Akzeptanz der AGB stellen Sie der Veranstalter ausdrücklich von Haftungen jenseits der Leistungserbringung frei.

7. Mitwirkungspflicht
7.1. Der Veranstalter bittet alle Teilnehmer, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.2. Danach sind Sie insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich der
Veranstalterin vor Ort zur Kenntnis zu geben.
7.3. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
7.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

 
8. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 
9. Datenschutz und Urheberrecht
Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Seminar von der Veranstalterin gespeichert und automatisch weiterverarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Seminars erforderlich ist. Solche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten, die der Veranstalterin übermittelt und verarbeitet werden, werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetzes behandelt.
Sollten Sie im Rahmen eines Seminares Unterlagen erhalten haben, sind diese im Zweifel urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte an solchen Unterlagen stehen der Veranstalterin zu. Die Veranstalterin räumt Ihnen an den Unterlagen keinerlei Nutzungsrechte ein. Sie dürfen sie entsprechend nur im Rahmen der gesetzlich gestatteten Nutzungsformen verwenden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt.