Widerrufsbelehrung
Rücktritt und Widerruf durch den Veranstaltungsteilnehmer
Sie können jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Die Veranstalterin macht von der Möglichkeit Gebrauch einen pauschalierten Entschädigungsanspruch nach § 651 i (3) BGB zu erheben.
Diese lauten wie folgt:
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Veranstaltungspreises
bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises
ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung fällt der volle Veranstaltungspreis an.